|
| |
notar
|
|
| |
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes werden
für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden
Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung).
Der Notar ist Teil der Justiz. Er erfüllt öffentliche, daseinsvorsorgende Rechtspflegeaufgaben, die teilweise auch von anderen staatlichen Justizorganen wie Richtern, Rechtspflegern und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden. Zudem wirkt er mit diesen komplementär im Interesse der Rechtsvorsorge und der Rechtsfürsorge zusammen.
Notare werden grundsätzlich zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt (§ 2 Abs. 1 Bundesnotorordnung).
Dr. Sikora wurde zum 1.12.2007 zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Hof/Bayern ernannt. Er hat sein Amt niedergelegt, um in der Geschäftsführung der Notarkasse A.d.ö.R. tätig zu sein. Er führt seither den Titel Notar a.D.
|
|
| |
|
|
|